POLYAS Wahllexikon

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Direktmandat

Alle 4 Jahre entscheiden Bürgerinnen und Bürger bei der Bundestagswahl, welche Politiker ins Parlament einziehen sollen. Einige Politiker bekommen über ein „Direktmandat“ einen Sitz im Bundestag, wobei sie direkt von den Bürgerinnen und Bürgern ihres Wahlkreises in den Bundestag gewählt werden.

Bei der Bundestagswahl können 2 Stimmen abgeben werden:

„Erststimme“: Hier stellen sich die Kandidaten eines Wahlkreises zur Wahl. Üblicherweise gehören die Kandidaten zu einer Partei, aber die Mitgliedschaft ist kein Muss. Wer in einem Wahlkreis die meisten Stimmen bekommt, erhält ein Direktmandat.

Da Deutschland in 299 Wahlkreise geteilt ist, werden entsprechend 299 von 598 Sitzen im Bundestag über Diretktmandate besetzt. Die übrigen Sitze erhalten Parteien über die Zweitstimme.

„Zweitstimme“: Hier stehen die Parteien zur Auswahl. Die Zweitstimme zeigt, wie viel Prozent der Sitze eine Partei erhalten kann.

Siehe auch: Wahlsystem Deutschland, Erststimme, Bundestag, Bundestagswahl, Überhangmandat


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